Flexible Leistungsabrechnung: Videosprechstunde für Psychotherapeut:innen

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Ab dem 1. Juli 2022 können in der Psychotherapie Videosprechstunden flexibler eingesetzt werden. Bislang war die geltende Obergrenze von 30 Prozent mit der jeweiligen Gebührenordnungsposition (GOP) im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verknüpft. Diese Obergrenze der online stattfindenden Videosprechstunden bezieht sich nun nicht mehr auf jede einzelne GOP, sondern auf die Gesamtpunktezahl der im Quartal abgerechneten GOP.

Was ist neu?

Durch den neuen Beschluss können Psychotherapeut:innen flexibler bestimmen, wie sie die Online-Sprechstunde einsetzen. Da sich die Obergrenze auf alle online möglichen Leistungen bezieht, können einzelne Leistungsbereiche bei Bedarf öfter per Video stattfinden. Die größere Flexibilität ist jedoch an die Bedingung gebunden, dass die 30 Prozent patientenübergreifend insgesamt in einem Quartal nicht überschritten wird.

Das heißt konkret: Eine Praxis kann durchaus bestimmte Leistung bis zu 100 Prozent per Online-Konsultation durchführen, wenn dafür jedoch andere Angebote patientenübergreifend vergleichsweise häufig persönlich in der Praxis und nicht per Online-Behandlung erfolgen.

Vorteile für Psychotherapeut:innen

Die Entscheidungsmacht zur Online-Behandlung liegt bei den Therapierenden. Videosprechstunden können über verschiedene Leistungsbereiche hinweg verteilt werden. Einzelne Leistungsbereiche können demnach komplett per Video stattfinden, die Videosprechstunde in anderen Bereichen dafür seltener genutzt wird.

Gibt es Ausnahmen?

Trotz der neuen Flexibilität verfügen die Patienten nicht über eine vollständige Entscheidungsfreiheit. Psychotherapeutische Akutbehandlungen (GOP 3515) entsprechen noch der alten Leistungsabrechnung. Somit darf die Einzelleistung patientenübergreifend nur zu 30 Prozent per Video bestehen. Ebenso von dieser Ausnahme betroffen sind psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen. Diese wurden lediglich für die Pandemie als Onlineformat freigegeben. Seit dem Ende der Pandemie-Sonderregelungen im April 2022 müssen Patienten hierfür wieder vor Ort in die Praxis kommen.

Die Möglichkeit zur Videosprechstunde wird in der Psychotherapie immer einfacher. Durch die mehrfachen Erweiterungen in den vergangenen Jahren steht einer Online-Kommunikation zwischen Patienten und Therapeut:innen nichts mehr im Weg. Seit Oktober 2021 sind Akutbehandlungen zur niedrigschwelligen und schnellen Krisenintervention online möglich. Ebenso trifft dies auf Gruppenbehandlungen zu.

arzt-direkt für Psychotherapeut:innen: Psychotherapie online anbieten

Mit arzt-direkt können Sie als Psychotherapeut:in Ihren Patienten flexibel Videosprechstunden mit oder ohne Termin anbieten und diese ganz einfach über eine Weboberfläche steuern und durchführen. Ihre Patienten können wiederum ganz unkompliziert jederzeit und von überall aus mit der arzt-direkt Patienten-App an der Videosprechstunde teilnehmen und mit Ihnen kommunizieren. Alle Vorteile der arzt-direkt Videosprechstunde können Sie hier nachlesen. Weitere Informationen zur arzt-direkt Patienten-App finden Sie hier.